Hebammen sind gesetzlich berechtigt bei normal verlaufender Schwangerschaft die Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien durchzuführen. Wir Hebammen im Storchennest bieten die Vorsorgeuntersuchungen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten an. So gibt es z.B. die Möglichkeit die Schwangerenvorsorge abwechselnd bei Ärztin/Arzt und Hebamme wahrzunehmen. Die Schwangerenvorsorge umfasst unter anderem die Blutdruckmessung, Gewichtskontrolle, Feststellung der Lage und Größe des Kindes, sowie die Kontrolle der Herztöne des Kindes.